BürgerWeb

Im Hintergrund

Werbeplätze

Fest gebuchte Werbeplätze örtlicher und überörtlicher Firmen. Nie neben amtlichen Inhalten, nie im Krisenmodus, ohne Verfolgung und ohne Cookies.

Was es macht

Der Nutzen in einem Satz – und drei Fälle aus dem Gemeindealltag.

Örtliche Betriebe können Werbeplätze im Portal buchen – die Gemeinde setzt den Preis, behält den Erlös und entscheidet, was erscheint.

  • Die Bäckerei neben den Terminen

    Eine gekennzeichnete Anzeige am Ende der Terminliste, gebucht für vier Wochen zum festen Preis.

  • Nicht neben der Warnung

    Bei Warnungen, im Krisenmodus, bei Satzungen, Formularen und Umfragen erscheint nie Werbung – das kann niemand umstellen.

  • Keine Kreditwerbung

    Die Gemeinde sperrt ganze Branchen, die sie nicht zeigen will.

Wer es benutzt

Jede Rolle sieht ihren Teil von Werbeplätze – nicht mehr.

  • Gemeinde-Verwaltung

    Schaltet Plätze ein, entscheidet über Anzeigen, stellt Rechnungen und sieht Tageszähler ohne Personenbezug.

  • Betriebe und Läden

    Bucht einen Platz für einen Zeitraum und liefert das Motiv.

  • Bürgerinnen und Bürger

    Sehen gekennzeichnete Anzeigen – ohne Zielgruppen und ohne Wiedererkennung.

So funktioniert es

Werbeplätze Schritt für Schritt in der echten Oberfläche – aufgenommen in der Demo-Gemeinde Musterstadt.

Verwaltungssicht

  1. Welcher Werbeplatz an ist, mit Format und Höchstzahl je Seite – und welche Modulseiten Werbung tragen dürfen.

    Verwaltung, Werbung, Plätze mit Schaltern für die Werbeplätze, jeweils mit Beschreibung, Format und Höchstzahl
Verwaltung, Werbung, Plätze mit Schaltern für die Werbeplätze, jeweils mit Beschreibung, Format und Höchstzahl
Aufnahme aus der echten Oberfläche mit Demo-Daten – keine Attrappe.

Selbst ansehen

Werbeplätze sind ein Block auf einer Portalseite. Hier steht, wie er aussieht – im Demo-Termin sehen Sie ihn.

Der Block sitzt unter dem Nachrichtenblock der Startseite, in der Seitenspalte oder am Fuß einer freigegebenen Modulseite. Darüber steht das Wort „Anzeige“, darunter „Werbung von: Firma“ und „Ziel: firma.example“. Ohne Buchung gibt es den Block nicht – keine Lücke, keinen Rahmen, keinen Platzhalter. In der Demo-Gemeinde Musterstadt ist das Modul ausgeschaltet, wie in jeder Gemeinde, bis der Rat es einschaltet; darum steht hier kein Bild.

Was Sie einstellen können

Die Schalter aus der Verwaltung Ihrer Gemeinde – mit dem Wert ab Werk.

  • Werbeplätze ein- oder ausschaltenAusgeschaltet verschwindet die Funktion aus Menü, Startseite und Suche.Ab Werk: aus
  • Eingeschaltete WerbeplätzeWelche Werbeplätze die Gemeinde zeigt. Eine leere Liste zeigt keine Anzeigen – auch der Notschalter leert die Liste.
  • Bereiche mit WerbungAuf welchen Seiten Werbung erscheinen darf. Amtliche Bereiche wie Warnungen, Ortsrecht oder Formulare lassen sich nicht auswählen.
  • Freigabe von AnzeigenWie oft die Gemeinde über eine Anzeige entscheidet – ab Werk einmal je Firma.
  • Überörtliche Werbepartner zulassenAus: Die Gemeinde verkauft ihre Plätze nur selbst.Ab Werk: an
  • Gesperrte BranchenBranchen, deren Werbung die Gemeinde nicht zeigt.
8 weitere Einstellungen zeigen
  • Plätze selbst verkaufenDie Gemeinde verkauft Werbeplätze an örtliche Betriebe und stellt die Rechnung mit Kassenzeichen.Ab Werk: an
  • Anzeigen je Seite (höchstens)Wie viele Anzeigen eine Seite höchstens zeigt; die feste Obergrenze ist zwei.Ab Werk: 1
  • Werbung in E-MailsErlaubt eine gekennzeichnete Anzeige in E-Mails an Bürger, die Werbung zugestimmt haben.Ab Werk: aus
  • Gesponserte MitteilungenErlaubt gekennzeichnete Werbemitteilungen an Bürger, die zugestimmt haben.Ab Werk: aus
  • Gesponserte Mitteilungen je Monat (höchstens)Obergrenze je Gemeinde und Monat.Ab Werk: 1
  • Werbepause nach einer WarnungSo lange geht nach jeder Warnmeldung keine Werbemitteilung hinaus.Ab Werk: 24
  • Werberichtlinie der GemeindeDie eigene Richtlinie der Gemeinde als Dokument im Ortsrecht.
  • Tageszähler der Werbung aufbewahrenDie Zähler enthalten keine Personen, keine Geräte und keine IP-Adressen.Ab Werk: 24

Grenzen

Was Werbeplätze nicht tut – damit niemand etwas anderes erwartet.

  • Werbung erscheint nur, wenn der Gemeinderat das Modul einschaltet – ab Werk ist es aus. Und nie neben Amtlichem: nicht bei Warnmeldungen, nicht im Krisenmodus, nicht bei Satzungen, Formularen, Umfragen, Sprechstunde, Helfer-Alarm oder Direktnachrichten, nicht auf einer Amtsmitteilung – das kann niemand umstellen, auch der Bürgermeister nicht. Es gibt kein Werbenetzwerk, keine Zielgruppen, keine Cookies und keinen Zählpixel.

Kosten & Voraussetzungen

Aus den Einstellungen der Plattform abgeleitet, nicht formuliert.

  • Ab Werk ausgeschaltet, weil die Entscheidung bei der Gemeinde liegt: In der Regel braucht sie einen Ratsbeschluss. Ein Aufpreis entsteht nicht.

Der Monatspreis für das ganze Portal beginnt bei 99 € zzgl. USt. – diese Funktion ist darin enthalten.

Häufige Fragen

Was Gemeinden zu Werbeplätze am häufigsten wissen wollen.

Ist Werbung ab Werk an?

Nein. Das Modul ist ab Werk aus und braucht in der Regel einen Ratsbeschluss.

Wer verdient daran?

Bei örtlichen Betrieben die Gemeinde: Sie setzt den Preis, stellt die Rechnung und behält den Erlös.

Wird getrackt?

Nein. Es gibt kein Werbenetzwerk, keine Zielgruppen, keine Cookies und keinen Zählpixel. Gezählt werden Einblendungen je Tag, nicht Personen.

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